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Die spanische Steueragentur hat Ihre Will ausgedruckt um in der Zukünft die Kontrolle auf den Einkommenssteuern von NICHT-RESIDENT und Vermögenssteuern zu verstäken.

Es ist sehr warscheinlich dass das Steuerbüro ab von heute eine Reihe von neuen wirtschaftlichen un Humanressourcen einführt um jene festzustellen die ihre fiskalischen Verplflichtungen nicht einhalten.

Wenn Sie NICHT-RESIDENT sind, sind Sie steuerpflichtig in den folgenden Fällen:

  • Wenn Sie ein oder mehrere Eigentümer in Spanien besitzen.

  • Wenn Sie Einkommen haben, die sich ergeben aus:

Ihrem Guthaben: Wohnungen in Spanien, Aktien oder Obligationen der spanischen Betrieben.

Ihrem Arbeit: Wenn es um eine, in Spanien ausgeübte persönliche Aktivität geht (z.B. Künstler, Sportler)

Ihrem Dienstleistungen in Spanien (z.B. technische Hilfe, Projekte, Studien)

Ihren Betrieben oder wirtschaftlichen Aktivitäten die ihr ständiges Büro nicht in Spanien haben

Ausserdem, wenn Sie NICHT_RESIDENT sind müssen Sie auch in die legalen Änderungen von 2007 auf dem laufenden sein, in dem Fall Sie eine Wohnung verkaufen oder vermieten.

Das PRIDE-Team ist professionel und erfahren in diesem Zweig und kann Ihnen helfen und beraten um Ihre Steuerverpflichtungen zu respektieren. Sie können sich auch nach unserer Beratungstelle wenden hinsichtlich der Steuerpflicht wie Resident: Einkommenssteuern oder andere Gemeindesteuern (z.B. die Eigentumssteuer oder die Mühlabholungssteuer)